Mein Name ist Daniela Kaiser-Hauk. Ich wurde 1972 in Buchen geboren.
Nachdem Besuch der Grundschule Höpfingen absolvierte ich die Mittlere Reife an der Realschule in Hardheim. Es schloss sich der Besuch des Wirtschafts-Gymnasiums in Walldürn an, wo ich 1992 mein Abitur ablegte.
Nach einem Freiwilligen Sozialen Jahr im Jugendwerk Gailingen nahm ich 1993 das Studium der Sonderpädagogik an der Pädagogischen Hochschule in Heidelberg auf. Im Frühjahr 1998 beendete ich mein Studium mit dem ersten Staatsexamen für das Lehramt an Sonderschulen.
Bevor ich meinen Vorbereitungsdienst an der Sprachheilschule in Forst begann, arbeitete ich für 6 Monate in einem Waisenhaus in Tamil Nadu in Indien. Eine 6-monatige Rucksackreise durch Asien schloss sich dieser interessanten Tätigkeit an. Im Sommer 2000 habe ich nach der erfolgreichen Beendigung meines Referendariates die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen bestanden.
Zum Schuljahr 2000/2001 wurde ich an der Astrid – Lindgren – Schule in Bofsheim eingestellt. Seit dieser Zeit unterrichte ich mit viel Freude an dieser Schule. 2021 wurde ich zur Konrektorin ernannt. Seit dem Schuljahr 2023/24 leite ich diese Schule kommissarisch. Eine schöne Auszeit habe ich genommen, als ich 2003 und 2007 in Erziehungsurlaub war.
Ehrenamtliches Engagement ist mir sehr wichtig. 2023 wurde ich von der FGH 70 Höpfemer Schnapsbrenner für 33 Jahre aktive Mitgliedschaft im Verein ausgezeichnet. Ich bin Mitglied im Pfarrgemeindeteam und bei den Bühnenkrachern. Beim TSV gilt meine Leidenschaft dem Radfahren. Höpfi liegt mir sehr am Herzen, deshalb bin in Mitinitiator des Zauberhaften Adventskalenders und der Osterolympiade. Seit 2024 bin ich als Jugendschöffe beim Gericht in Mosbach tätig.
20120 wurde ich in den Gemeinderat gewählt. Ich habe mich für eine weitere Kandidatur deshalb entschieden, da in den kommenden Jahren wichtige bildungspolitische Themen auf die Gemeinde zukommen. Ich möchte mich in besonderem Maße für ein vielfältiges Angebot mit genügend Plätzen, bedarfsgerechten Öffnungszeiten und bezahlbare Gebühren in den Kindergärten und der Kinderkrippe einsetzen
Jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, hat in den ersten vier Schuljahren einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Wichtig ist es bei der Umsetzung, dass wir profitable Bildungsangebote schaffen, die mehr Chancengleichheit für unsere Kinder und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
Wichtig ist es mir ein offenes Ohr für die Belange der Bürgerinnen und Bürger von Höpfingen und Waldstetten zu haben.