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Stellungnahme zum Haushaltsplan 2021- CDU-Bürgerliste Höpfingen

Haushalt 2021 – in seinem Vorwort bezeichnet Bgm. Hauck etwas ironisch den dritten Haushalt nach dem neuen Haushaltsrecht als „aller guten Dinge sind drei“, um dann mit den aktuellen Zahlen festzustellen, dass dem bei weitem nicht so ist. Dem geneigten „Normal-Gemeinderat“, der sich nicht täglich mit solchen Zahlenwerken beschäftigt, fällt es immer noch schwer, sich in alle Details einzuarbeiten, aber die Gesamttendenz bleibt auch ihm nicht verborgen. So steigt der „Fehlbetrag“ im Ergebnishaushalt nochmal enorm an, auf 283 T€, im Gesamthaushalt auf gar fast 788 T€, schwindelerregende Summen. Und das obwohl GR und Verwaltung ständig auf der Suche nach Verbesserungen und Einsparungen sind. So wurden ein Sparkonzept erstellt, Gebühren und Steuern erhöht, was insbesondere im Wasserbereich durch die rückwirkende Erhöhung zum 01.01.2020 bei Vielen, auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, für unliebsame Überraschungen führte als die Abrechnungen kamen. Was die Einnahmemöglichkeiten aus den Taschen der Bürgerschaft betrifft, sollte nun einmal das Ende der Fahnenstange erreicht sein, und nur bei den sogenannten Freiwilligkeitsleistungen weiter zurückzufahren, um die Pflichten erfüllen zu können, mag aus kommunaler Sicht der einfachste Weg sein, aber von diesen, Lebensqualität für die Bürger bedeutenden Dingen, hat Höpfingen eh nicht allzu viel zu bieten, lässt man das Schwimmbad außen vor, dieses dient auch in großem Umfang der Schwimmausbildung und Gesundheitsvorsorge. So ist Kreativität und Engagement gefragt, um z. B. die sog. Pflichtaufgaben effizienter zu bewältigen, die Vorschläge wurden und werden an dieser Stelle öfter gemacht, leider hapert es noch an der Umsetzung.

Als ich den Satz „aller guten Dinge sind drei“ gelesen habe, fiel mir eher ein es ist „der dritte Akt“ in einem Drama mit offenem Ende. Aber der geübte Konsument von Dramen weiß, dass diese meist nach dem fünften Akt beendet sind (hoffentlich im Guten…), und vor allem, dass im dritten Akt üblicherweise die Wende zum Guten, Fachausdruck „Peripetie“ einsetzt. Und hier sehe ich doch Parallelen zum Haushalt, ob der natürlich in zwei Jahren in einem  Happy-End mündet sehe ich mehr als fraglich, aber verheißt uns doch die mittelfristige Finanzplanung etwas Hoffnung und Zuversicht. Und in der Zeit bis dahin gilt es nicht nur abzuwarten, ob es auch so eintrifft, sondern weiterhin aktiv zu bleiben. Wenn auch die Investitionen in diesem Jahr eher Pflichtinvestitionen sind (Kanalbau Bruno-Störzer-Weg, Dr.-Nörber-Str. Waldstetten), gilt es dran zu bleiben, um nicht unnötigen Stillstand zu produzieren, beispielsweise durch die Entwicklung des benötigten Baugebietes in Waldstetten, welches durch die Grundstücksverkäufe die Maßnahme wieder refinanziert. Und auch das dicke Brett „interkommunale Zusammenarbeit“ gilt es weiter zu bohren, die Vorzeichen bessern sich für uns; während wir etwas „Luft“ zu erkennen vermögen, bekommen andere Kommunen jetzt auch den Ernst der Lage  zu spüren, diese Zeit und Gelegenheit sollten wir nutzen.

So bleibt abschließend einerseits zu hoffen, dass die Voraussagen der mittelfristigen Finanzplanung eintreffen, und wir bis dahin umsichtig agieren, aber nicht untätig bleiben, damit wir nicht nur die Corona-, sondern auch unsere Finanzkrise ohne leidvolle Spätfolgen überstehen.

Höpfingen, 22.02.2021

Andreas Fürst

19.03.2020


Gemeinsame Stellungnahme der Gemeinderatsfraktionen zum Haushalt 2020

Gemeinde Höpfingen – Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2020
Gemeinsame Stellungnahme der Gemeinderatsfraktionen

Mit dem vorliegenden Allgemeinen Haushalt für das Jahr 2020 (das zweite Doppik-Zahlenwerk), kommt im Gemeinderat so was wie „Endzeitstimmung“ auf. Das Erwirtschaften der verbrauchten Ressourcen, ist ein durchaus nachvollziehbares und sinnvolles Ansinnen, es ist jedoch gerade für strukturschwache Kommunen wie Höpfingen, fast schon allein ein „Todesurteil“. Hier fordern wir die entscheidenden Stellen auf, diese Systematik noch einmal zu überdenken, und (ggf. mit entsprechenden Maßnahmen) an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Aufgrund der mittlerweile existenzbedrohenden finanziellen Situation der Gemeinde Höpfingen, haben sich die drei Gemeinderatsfraktionen entschlossen, eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben. Hiermit soll ausgedrückt werden, dass der Gemeinderat geschlossen gegenüber zu erwartenden Forderungen und Auflagen der Aufsichtsbehörde(n) auftreten wird.  

Zur vorliegenden Haushaltsplanung können wir auf unsere Stellungnahmen in den Vorjahren verweisen. Auch in der Eröffnungssitzung im Januar wurde auf die sich anbahnende, sehr besorgniserregende, finanzielle Situation der Gemeinde Höpfingen hingewiesen.

Die nunmehr vorliegenden Planzahlen des Ergebnishaushalts für 2020 und die Folgejahre sprechen wieder mal für sich:

Prognostiziertes Defizit 2019 rund 346 T€
Geplantes Defizit 2020 rund 649 T€
Kalkuliertes Defizit 2021 rund 300 T€
Kalkuliertes Defizit 2022 rund 380 T€
Kalkuliertes Defizit 2023 rund 380 T€

Da seit Jahren in den diversen Haushaltspositionen äußerst sparsam kalkuliert und gewirtschaftet wird, ist ein Defizitausgleich nur durch höhere Einnahmen bzw. durch strukturelle Veränderungen möglich. 

Als einzige größere Investitionsmaßnahme ist der Ausbau der Dr.-Thomas-Nörber-Strasse im Zahlenwerk enthalten (rund Investitionssumme 600T€, Förderung rund 418 T€). Dieser Straßenausbau ist seit Jahren überfällig. Nachdem die Zuschuss-/Förderzusagen mittlerweile vorliegen, ist die Durchführung der Baumaßnahme in diesem Jahr unabdingbar.

Die Hauptursache für die finanzielle Schieflage der Gemeinde Höpfingen ist seit Jahrzehnten die gleiche:

Wie andere strukturschwache Kommunen, ist Höpfingen seit je her auf Zuweisungen des Bundes und des Landes angewiesen. Diese Zuweisungen steigen jedoch nicht in dem Maße, wie die Ausgaben zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben ansteigen. Und diese Ausgaben steigen unter anderem auch dadurch, dass Bund und Land ständig neue und strengere gesetzliche Aufgaben und Auflagen beschließen. Diese Mehraufwendungen zahlt aber nicht der, der die neuen Standards erlässt, sondern die Gemeinde, die am letzten Glied der „Öffentlichen Nahrungskette“ angesiedelt ist.

Weiterhin sprudelnde Steuereinnahmen werden zuerst vom Bund, dann vom Land und an dritter Stelle vom Landkreis abgeschöpft. Der verbleibende Rest wird an die Gemeinden verteilt. Struktur- und einwohnerschwache Landkommunen sind auch hier ganz hinten angestellt.

Paradebeispiel für das aufgezeigte Verteilschema ist im Jahr 2020 die im Vergleich zum Vorjahr um rund 230T€(!) angestiegene Kreisumlage. Fehlentwicklungen im Bereich Gesundheitswesen haben letztendlich die Kreisgemeinden auszubügeln. 

Als weiteres Beispiel kann die Kleinkindbetreuung aufgeführt werden. Von oben wurde eine Betreuung von Kindern auch unter 3 Jahren angeordnet. Diese gesetzliche Vorgabe wurde in Höpfingen mit der Inbetriebnahme des zweiten Kindergartens St. Martin vorbildlich umgesetzt. Das diesbezügliche Kostendefizit für die Gemeinde Höpfingen beläuft sich mittlerweile auf Rund 570 T€!  

Von den Zuweisungen von „Extern“ in Höhe von rund 3.772 T€ müssen gleich wieder rund 2.210 T€ nach „extern“ abgeführt werden. Von den gesamten Einnahmen aus Steuern/Zuweisungen in Höhe von rund 4.781 T€ bleiben somit nach Abzug von Kosten für Personal, Kinderbetreuung, Schule, Zinsen und Darlehenstilgung noch rund 174 T€ übrig. Mit diesem Betrag sind zuerst die weitern Pflichtaufgaben wie Rathaus-/Bauhofbetrieb, Straßen-/Wegeunterhaltung, Feuerwehr, Friedhof, Kanalisation, usw. zu finanzieren. Die freiwilligen Leistungen kommen hier noch „oben drauf“. Eine detaillierte Rechenübersicht liegt dieser Stellungnahme bei.

Die Gemeinderatsfraktion werden dem vorliegenden Zahlenwerk als auch der Planung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wie in den Vorjahren zustimmen. 

Ob auch die Kommunalaufsicht die Allgemeine Haushaltsplanung ohne weiteres absegnet, darf wohl bezweifelt werden. Erneut wird die Gemeinde Höpfingen wohl aufgefordert werden:
a) Die kommunalen Abgaben für die Bürger zu erhöhen.
b) Freiwillige Leistungen einzustellen. 

Der Gemeinderat wird hierzu folgende Auffassung (weiterhin) vertreten:

Zu Punkt a):
Mit Beschluss dieser Haushaltssatzung werden auch die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer erhöht. Mit den neuen Sätzen sind wir mit in der Landkreisspitze. Kreisweite Rekord-Hebesätze werden nicht mitgetragen!

Zu Punkt b)
Die Gemeinde Höpfingen „leistet“ sich freiwillige Leistungen in Höhe von rund 300 T€ im Jahr. Bei einem Gesamtausgabevolumen von 6.788 T€ sind dies rund 4,4 % oder auch umgerechnet rund 100 Euro pro Einwohner im Jahr. Rund die Hälfte der Kosten in diesem freiwilligen Bereich entfällt alleine auf das Schul- und Lehrschwimmbecken. Diese Einrichtung dient zum größten Teil der Schwimmausbildung von Kinder und Jugendlichen, die sowohl im schulischen Bereich, das Bad befindet sich im Komplex von Schule und Sporthalle in einer idealen Lage, als auch im ehrenamtlichen Bereich, getragen durch verschiedene DLRG-Ortsgruppen (Höpfingen, Hardheim, Königheim) durchgeführt wird. Zudem wird durch das Angebot von Wassergymnastik und Aquacycling auch die Gesundheitsvorsorge gefördert, die durch die Größe und Tiefe des Schwimmbeckens hier eine ideale Grundlage vorfindet, im Unterschied zu den Sportbädern z. B. in den Nachbarkommunen Walldürn und Buchen. Dass für diese Einrichtung aufgrund des speziellen Kinderbereiches auch der Begriff „Familienbad“ gebraucht wird, spricht für sich, und sei nur am Rande erwähnt. Die Gemeinderatsfraktionen sind der Meinung, dass die in Höpfingen und Waldstetten vorhandene „Freiwilligkeits-Infrastruktur“ ein Stück Lebensqualität für die Bürger darstellt, auf die (größtenteils) nicht verzichtet werden kann!

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Prämissen sind die Fraktionen selbstverständlich bereit, konstruktive Lösungsansätze mit auszuarbeiten. Das Thema interkommunale Zusammenarbeit wird von uns seit Jahren explizit angesprochen. Jedoch sehen wir uns hier fast als „Kämpfer allein auf weiter Flur“, da selbst von übergeordneten, „offiziellen“ Stellen die Unterstützung doch sehr bescheiden ist, und sich leider meist auf die schon bekannten Anmerkungen und Anweisungen zum finanziellen Handeln (Haushaltsverfügungen) beschränkt.

Daher fordert der Gesamtgemeinderat die zuständigen Vertreter aller Parteien, in Kreis, Land und Bund, sowie auch den Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises Dr. Achim Brötel auf, hierzu Stellung zu nehmen, und mit uns gemeinsam die Zukunft unserer Kommune zu diskutieren, und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, damit in Höpfingen und Waldstetten auch weiterhin ein gesellschaftliches Leben stattfinden kann, das diesen Namen auch verdient.

Bei Bgm. Hauck und Kämmerer Christian Hauk möchten wir uns ausdrücklich für die Erstellung und Erläuterung der vorgelegten Zahlenwerke bedanken.